1. Annahme und Kommisionsdauer
Die Dauer der Verkaufskommission ist auf 2 Monate begrenzt, in Ausnahmefällen kann die Zeit, bis zum Ende der laufenden Modesaison verlängert werden. Die nicht verkauften Waren, sind spätstens 3 Monate nach Ablauf der Kommissionzeit, vom Eigentümer abzuholen.
Die Ware kann ohne weitere Angaben von Gründen, aber auch vor dem vereinbartem Abholtermin, aus dem Verkauf genommen werden. Nicht abgeholte Ware wird caritativen Organisationen zugeführt. Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch des Eigentümers entsteht hieraus nicht.
2. Verkaufspreis
Der Preis für die Kommisionsware wird mit dem Eigentümer abgestimmt. Der Endpreis enthält 19% Mehrwertsteuer.
Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Kommissionszeit bis zu 20% Preisreduzierungen möglich sind. Festpreise können im Einzelfall abgesprochen werden.
3. Haftung
Eine Haftung des Kommissionärs, insbesondere bei Beschädigung oder Verschmutzung, wird ausgeschlossen.
© 2024 Urheberrecht.Alle Rechte vorbehalten Fotos Susanne Lötsch
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